vergifteter Stein[ bearbeiten ]

Nehmen eines Steins, wenn dieses mit einem unweigerlichen Nachteil verbunden ist.


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Artikel Nr 111 / letzte Änderung am 14.06.2005, 20:15Uhr

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Laufende Partien: 178, Forderungen: 4, Halbzüge: 7.802.165
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