50-Züge-Regel[ bearbeiten ]

Die 50-Züge-Regel beim Schach besagt, dass eine Partie Remis (unentschieden) ist, wenn einer der beiden Spieler nachweist, dass seit mindestens 50 aufeinander folgenden Zügen beider Seiten keine Figur geschlagen oder ein Bauer gezogen wurde. Sinn der 50-Züge-Regel ist, endloses Hin und Her auf dem Brett ohne erfolgreiche Aktionen zu unterbinden.

Wichtig ist, dass ein Spiel nach 50 Zügen nicht automatisch Remis ist, sondern das Remis vom Spieler am Zug beansprucht werden muss. Dies ist einer der Gründe, warum die Züge bei Turnierpartien von beiden Kontrahenten aufgeschrieben werden. Es ist durchaus möglich, dass ein Spiel auch über den Punkt hinaus fortgesetzt wird, an dem erstmals Remis beansprucht werden kann. Theoretisch kann ein Spiel gemäß den Regeln auch ewig weitergehen, allerdings wird in der Praxis üblicherweise einer der beiden Spieler froh sein, Remis anmelden zu können.

Die Regel hat eine lange Geschichte. Ein Text von Ruy López über Schach aus dem Jahr 1561 enthält bereits Details über sie. Die Festlegung auf 50 Züge wurde ursprünglich gemacht auf Grund der Beobachtung des
Endspiels Springer+Läufer+König gegen König, das in der ungünstigsten Startposition bei perfektem Spiel beider Seiten 43 Züge zum Gewinn benötigt.
Im 20. Jahrhundert wurde entdeckt, dass einige Endspiele (zum Beispiel zwei Läufer und König gegen Springer und König) nur mit mehr als 50 Zügen und nur aus bestimmten Positionen gewonnen werden können.
Die Regel wurde vorübergehend um Ausnahmen ergänzt, die bei bestimmten Material-Ungleichheiten 100 Züge erlaubten. Alle diese Ausnahmen wurden später wieder gestrichen und alle Materialkombinationen unterliegen nun wieder der 50-Züge-Regel.

Spiele, die vor dem Endspiel mit der 50-Züge-Regel beendet werden, sind selten. Ein Beispiel ist die Partie Filipowicz - Smederevac aus dem Jahr 1966, die nach dem 70. Zug endete, ohne dass eine einzige Figur geschlagen worden war (der letzte Bauer wurde im Zug 20 gezogen).

Sie auch unter Schach-Regeln - Schachmatt / Patt & Remis.


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Artikel Nr 437 / letzte Änderung am 10.03.2008, 21:06Uhr

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Laufende Partien: 168, Forderungen: 2, Halbzüge: 7.705.500
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