Schachgebot[ bearbeiten ]

Ein Schachgebot ist die Bedrohung des Königs im Schachspiel. Bedroht ist der König dann, wenn er im nächsten Zug durch eine gegnerische Figur geschlagen werden könnte. Das Schachgebot geht von der Figur aus, die den König angreift. Man sagt: "die Figur bietet dem König Schach".

Das Schachgebot muss abgewehrt werden, da der Verlust des Königs gleichbedeutend mit dem Verlust des Spiel ist. Die Abwehr erfolgt indem sich der König auf ein nicht bedrohtes Feld bewegt, durch das Dazwischenziehen einer anderen Figur (nicht möglich beim Schachgebot durch den Springer) oder durch das Schlagen der schachbietenden Figur.

Kann der König nicht mehr durch eine dieser drei Möglichkeiten in Sicherheit gebracht werden, ist er schachmatt. Er kann also auf jeden Fall im nächsten Zug geschlagen werden.

Wenn ein Schachgebot nicht abgewehrt wird, ist dies ein ungültiger Zug, der zurückgenommen werden muss (Ausnahme ist Blitzschach, wo ein ungültiger Zug bei Reklamation durch den Gegner die Partie verliert).

Eine besondere Art des Schachgebots ist das "Abzugschach". Dabei wird eine Figur so gezogen, dass dadurch der Weg einer anderen eigenen Figur zum gegnerischen König frei wird, und dieser somit im Schach steht.
Beim "Doppelschach" bedroht die Figur, die den Weg freiräumt, ebenfalls den gegnerischen König, so dass dieser von zwei Figuren gleichzeitig angegriffen wird.
Ein Doppelschach kann nur durch Wegziehen des Königs abgewehrt werden.

Das Schachgebot wurde früher vernehmlich angesagt. Im heutigen Turnierschach ist dies nicht mehr üblich und kann bei exzessivem Gebrauch wegen Störung des Gegners zu Strafen führen.


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Artikel Nr 907 / letzte Änderung am 02.07.2005, 19:56Uhr

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